Das Freibad geht in den Winterschlaf …

Es war in diesem Jahr ruhig in unserem Freibad. Auf dem Rasen lagen keine Handtücher und keine Decken, der Spielplatz war leer, keine Freibadbesucher – vom üblichen Trubel war nichts zu sehen …

… denn leider konnte das Freibad in diesem Sommer aufgrund der strengen Corona-Hygienevorschriften nicht öffnen.

Aber trotzdem ist einiges im Freibad passiert …. so haben fleißige Helfer die Außenanlagen regelmäßig gepflegt.

Am 19. September 2020 haben wir uns das letzte Mal vor dem Winter getroffen und das Freibad für den Winterschlaf vorbereitet.
Der Rasen ist gemäht, die Hecken und Büsche sind zurückgeschnitten und alles ist eingepackt. So wird das Freibad jetzt überwintern und wir freuen uns auf das Jahr 2021.
Die Saisoneröffnung wird wie immer Ende Mai sein.
Alles Weitere werden wir im nächsten Jahr bekanntgeben.
Im Frühjahr werden wir uns dann wieder melden.

Das Freibad bleibt im Jahr 2020 geschlossen!

Liebe Badegäste,
aufgrund der geltenden Sicherheits-, Abstands- und Hygienevorschriften wurde seitens der Gemeinde entschieden, das Freibad in dieser Saison nicht zu öffnen.
Wir sehen uns im nächsten Jahr und werden dann im Sommer 2021 eine schöne Badesaison im Freibad Lentföhrden verbringen.
Wir wünschen allen eine gute Zeit.

Mitteilung des Vorstandes vom 25.06.2020 zur Badesaison 2020

Hallo liebe Badefreunde,

wir wollen Euch heute ein paar Informationen zu der Frage geben, wann oder ob die Gemeinde das Freibad öffnen kann.
Es sind mehrere Punkte, die im Moment noch die Öffnung verhindern oder erschweren.
Zunächst einmal sind nicht alle Bäder gleich. Der Gesetzgeber macht hier einen Unterschied und zwar, ob die sportliche Nutzung oder ob Freizeit und Erholung in Vordergrund stehen. Es gibt auf der einen Seite professionelle Sportbäder wie Kaltenkirchen oder Bad Bramstedt und auf der anderen Seite sogenannte Spaßbäder und wir fallen nun (leider) in die zweite Kategorie. Spaßbäder dürfen nicht alles, was Sportbäder dürfen, deswegen kann man nicht einfach sagen “die anderen öffnen doch auch.”
Was sind nun die Unterschiede? Nach der aktuellen Pressemitteilung des Kreises Bad Segeberg vom 6.6.2020 sind reine Spaßbäder “von der Nutzung auszunehmen.” Heißt konkret, unser Nichtschwimmerbecken und das Kinderplanschbecken dürfen nicht benutzt werden. Hierzu auch der Text der Landesverordnung vom 5.6.2020. Da heißt es “Reine Spaßbäder dürfen nicht geöffnet werden.” Der Grund wird auch gesagt: Es heißt “In reinen Freizeitbecken und deren Umfeld laufen Interaktionen zwischen Besucher*innen häufig unkoordiniert ab.” Soll heißen, die Verfasser glauben, dass in Nichtschwimmerbecken alle durcheinander springen und schwimmen.
Kommen wir jetzt zum Schwimmerbecken: Hier sagt die Landesregierung sinngemäß, es “ist auf das Abstandsgebot in den Becken zu achten. Genutzt werden dürfen in Bahnen eingeteilte Schwimmbecken.” Das bedeutet für unser Freibad, dass wir Bahnen abtrennen müssen und dass die Aufsicht darauf achten muss, dass “schön ordentlich” geschwommen wird. Es sind mindestens 3 Meter zwischen den Schwimmern einzuhalten. Außerdem darf keine Sprungeinrichtung benutzt werden. Aus der Sicht der Kinder würden ich sagen, “alles was Spaß macht, ist verboten”.
Jetzt zu den Umkleiden und den sanitären Anlagen, sprich unseren Toiletten: Die Nutzung ist “mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder möglich” (Pressemitteilung des Kreises Bad Segeberg). Was das konkret nun bedeuten soll? Sie müssen, wenn wir die Landesverordnung richtig verstehen, einzeln betreten werden, mit Ausnahme den Mitgliedern “eines Hausstands”. Sol heißen, wer zusammenwohnt, darf zusammen auf die Toiletten. Und heißt aber auch, es muss eine Aufsicht da sein, die das auch prüft. Was für Hygienekonzepte nun? Das heißt, dass regelmäßige Desinfektionen gemacht werden müssen. Regelmäßig heißt hier: Alles, worauf man sitzt, liegt oder Barfuß geht, soll täglich gereinigt und desinfiziert werden. Griffflächen, als alles, was man im Bad normalerweise anfasst, muss in “möglichst kurzen Intervallen” desinfiziert werden. Heißt wahrscheinlich einmal die Stunde alle Handläufe, Türen, Griffe und ähnliches besprühen und abwischen. Am Eingang muss eine Händedesinfektion da sein. Dies muss außerdem durch Schilder für alles Badegäste gut sichtbar gemacht werden. Nach Möglichkeit sind nur Freiluftduschen zu verwenden. Da haben wir ausnahmenweise mal Glück. Nach dem Baden soll zuhause geduscht werden.
Wie sieht es mit dem Badewasser und der Ansteckungsgefahr aus? Da s Umweltbundesamt hat am 12. März gesagt, dass von “normgerecht gereinigtem und desinfiziertem Badewasser” keine Gefahr ausgeht, dass sich jemand durch das Wasser ansteckt. Hier reicht es also aus, dass wir, wie immer, regelmäßige Messungen machen und das Chlor einstellen. Von speziellen Messungen mit anderen Geräten ist nicht die Rede.
Wie sieht es mit den Ein- und Ausgängen aus? Durch unseren Eingang darf nur reingegangen werden und es muss eine zusätzliche Tür geöffnet werden, durch die nur rausgegangen werden darf. Am Eingang müssen die bekannten Abstandsmarkierungen angebracht werden. Die Türen sollen ständig offenbleiben, damit die nicht angefasst werden müssen. Mundschutz muss vom Eingang bis zum Umkleiden getragen werden. Alle Besucher müssen mit Namen erfasst werden. Wer das nicht will, darf nicht rein. Jeder muss einen individuellen Schreiber nehmen oder wir müssen die benutzten desinfizieren. Kinder dürfen nicht alleine ins Freibad, nur in Begleitung ihrer Eltern!
Unser Kiosk: Die Tische vor dem Kiosk müssen weggenommen werden, damit sich keine Grüppchen bilden. Gemeinsam am Tisch sitzen? Fehlanzeige. Allgemein sollen sich nicht mehr als 3 Personen auf 20 Quadratmeter aufhalten. Das sind 4 mal 5 Meter. Ob der Kiosk überhaupt öffnen darf, ist noch unklar.
Das alles ist nun wie es heißt “durch den Betreiber zu kontrollieren. Das bedeutet konkret, dass wir Aufsichten haben müssen, die das kontrollieren und durchsetzen. Was heißt “durchsetzen”? Das bedeutet, dass die, die das nicht einhalten, verwarnt werden. Und dass sie, wenn das nochmal passiert, des Bades verwiesen (also rausgeworfen) werden. Entweder sie gehen freiwillig oder die Aufsicht ruft die Polizei und die setzt das dann durch.
Wie kann man das alles nun bewerkstelligen? Unsere Einschätzung in Absprache mit unserem Bürgermeister ist, dass zusätzlich zur vorhandenen Badeaufsicht mindestens zwei weitere Personen nötig sind, um den Betrieb wie beschrieben durchzuführen. Die Gemeinde hat keine finanziellen Mittel, um die Aufsichten einzustellen.
Die Gemeindevertretung hat hierzu in der Sitzung vom 16.06.2020 auch Stellung genommen: “Wie bereits im Bericht des Bürgermeisters erwähnt, gibt es erhebliche Hürden beim Betrieb des Freibades. Derzeit kann die Gemeinde keinen sicheren Betrieb gewährleisten, so dass das Freibad geschlossen bleiben muss. Erst wenn es weitere Lockerungen geben sollte, ist eine Öffnung denkbar. Dabei wären aber weiter Einschränkungen hinzunehmen.” (siehe Sitzungsniederschrift im Sitzungskalender, TOP 9). Der Förderverein hat nicht das Personal, um die Kontrollen und die Hygienemaßnahme während dieser Saison umzusetzen und sicherzustellen.

Der Vorstand


Keine Freibadöffnung bis zu den Sommerferien – danach muss neu entschieden werden (Stand: 17.06.2020)

Liebe Mitglieder, liebe Badegäste,

in der Gemeindevertretersitzung am 16.06.2020 wurde mitgeteilt, dass das Becken gereinigt worden ist und das Wasser eingelassen wird, so dass die Technik getestet werden kann.

Eine Öffnung kann allerdings aufgrund der jetzt geltenden Sicherheits-, Abstands- und Hygienevorschriften nicht erfolgen.

Sollten die Auflagen noch weiter gelockert werden, wird eine Öffnung zu den Sommerferien geprüft.

Die nächste Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die zum 29. Juni erwartet wird, ist abzuwarten.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Freibad geschlossen!

Wir werden über die weiteren Entwicklungen auf dieser Homepage unterrichten.

Unser Freibad wird derzeit noch nicht geöffnet – die weiteren Entwicklungen sind abzuwarten (Stand: 07.06.2020)

Liebe Mitglieder, liebe Badegäste,

die Landesregierung hat am 05. Juni 2020 bekanntgegeben, dass die Freibäder in Schleswig-Holstein ab dem 08. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.
Ein Betrieb ist allerdings nur unter Einhaltung strenger Sicherheits-, Abstands- und Hygienevorschriften möglich.

Inwieweit diese Vorgaben in unserem Freibad umgesetzt werden können, wird in den politischen Gremien der Gemeinde besprochen und ein Beschluss der Gemeindevertretung ist abzuwarten.

Über die weitere Entwicklung werden wir auf dieser Homepage informieren.

Der Vorstand der Fördergemeinschaft Freibad Lentföhrden
und
Der Bürgermeister der Gemeinde Lentföhrden


Keine Freibadöffnung ab 30. Mai 2020 – Freibäder müssen derzeit noch geschlossen bleiben!

Liebe Mitglieder, liebe Badegäste,

am 16. Mai 2020 hat die Landesregierung bekanntgegeben, dass die Freibäder in Schleswig-Holstein auch weiterhin nicht öffnen dürfen.
Aus diesem Grunde wird die Saisoneröffnung am 30. Mai entfallen.

Ob und inwieweit in diesem Sommer ein Badebetrieb in unserem kleinen Freibad möglich ist, können wir im Moment noch nicht sagen.
Über die weiteren Planungen werden wir nach Abstimmung mit dem Bürgermeister auf dieser Homepage unterrichten.

Der Vorstand
der Fördergemeinschaft Freibad Lentföhrden

Öffentliche Freibadreinigung am 16. Mai findet nicht statt!

Liebe Mitglieder, liebe Badegäste,

die Landesregierung hat am 01. Mai 2020 die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus vorerst bis zum 17. Mai 2020 verlängert, so dass auch weiterhin öffentliche Versammlungen unter freien Himmel untersagt sind.
Daher wird der Termin zur Freibadreinigung nicht stattfinden.

Über die weiteren Planungen werden wir nach Abstimmung mit dem Bürgermeister auf dieser Homepage unterrichten. Bleibt gesund!

Der Vorstand

Termine für die Saison 2020 – aktuelle Info

Liebe Mitglieder, liebe Badegäste,
bereits im Februar haben wir uns auf die Termine für die Saison 2020 wie Grundreinigung, Freibaderöffnung, Freibadfest, Pflegetermine sowie Saisonende verständigt und diese veröffentlicht.
Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen u.a. Schwimmbäder nicht öffnen und es ist derzeit auch nicht absehbar, inwieweit dieses Beschränkungen in den kommenden Wochen und Monaten gelockert oder aufgehoben werden.
Daher wurden vorerst alle geplanten Termine und Veranstaltungen von der Homepage genommen.
Sobald wir neue Informationen haben, werden wir diese auf dieser Homepage veröffentlichen. Bleib gesund!
Der Vorstand

Mitgliederversammlung: Oliver Abraham wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt

Auf der Mitgliederversammlung am 19. Februar 2020 wurde die bisherige Vorsitzende Ellen Mundt verabschiedet und Oliver Abraham zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Ellen Mundt kandidierte nicht mehr für den Vorsitz und stellte somit diese Position zur Verfügung.
Die weiteren Vorstandsmitglieder sind wie bisher Bettina Brockstedt (2. Vorsitzende) und Daniela Niemeier-Titel (Schatzmeisterin).
Die Versammlung dankte Ellen Mundt für ihre Arbeit und wünschte dem neuen Vorstand weiterhin viel Elan für die anstehenden Aufgaben.

Jahreshauptversammlung am 19. Februar 2020

Die Fördergemeinschaft Freibad Lentföhrden e.V. lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 19. Februar 2020 um 19.00 Uhr ins Kultur- und Jugendzentrum Lentföhrden, An’n Tiebarg 10, 24632 Lentföhrden ein.
Die Einladungen mit allen Tagesordnungspunkten wurden direkt an alle Mitglieder verteilt.