Mitteilung des Vorstandes vom 25.06.2020 zur Badesaison 2020

Hallo liebe Badefreunde,

wir wollen Euch heute ein paar Informationen zu der Frage geben, wann oder ob die Gemeinde das Freibad öffnen kann.
Es sind mehrere Punkte, die im Moment noch die Öffnung verhindern oder erschweren.
Zunächst einmal sind nicht alle Bäder gleich. Der Gesetzgeber macht hier einen Unterschied und zwar, ob die sportliche Nutzung oder ob Freizeit und Erholung in Vordergrund stehen. Es gibt auf der einen Seite professionelle Sportbäder wie Kaltenkirchen oder Bad Bramstedt und auf der anderen Seite sogenannte Spaßbäder und wir fallen nun (leider) in die zweite Kategorie. Spaßbäder dürfen nicht alles, was Sportbäder dürfen, deswegen kann man nicht einfach sagen “die anderen öffnen doch auch.”
Was sind nun die Unterschiede? Nach der aktuellen Pressemitteilung des Kreises Bad Segeberg vom 6.6.2020 sind reine Spaßbäder “von der Nutzung auszunehmen.” Heißt konkret, unser Nichtschwimmerbecken und das Kinderplanschbecken dürfen nicht benutzt werden. Hierzu auch der Text der Landesverordnung vom 5.6.2020. Da heißt es “Reine Spaßbäder dürfen nicht geöffnet werden.” Der Grund wird auch gesagt: Es heißt “In reinen Freizeitbecken und deren Umfeld laufen Interaktionen zwischen Besucher*innen häufig unkoordiniert ab.” Soll heißen, die Verfasser glauben, dass in Nichtschwimmerbecken alle durcheinander springen und schwimmen.
Kommen wir jetzt zum Schwimmerbecken: Hier sagt die Landesregierung sinngemäß, es “ist auf das Abstandsgebot in den Becken zu achten. Genutzt werden dürfen in Bahnen eingeteilte Schwimmbecken.” Das bedeutet für unser Freibad, dass wir Bahnen abtrennen müssen und dass die Aufsicht darauf achten muss, dass “schön ordentlich” geschwommen wird. Es sind mindestens 3 Meter zwischen den Schwimmern einzuhalten. Außerdem darf keine Sprungeinrichtung benutzt werden. Aus der Sicht der Kinder würden ich sagen, “alles was Spaß macht, ist verboten”.
Jetzt zu den Umkleiden und den sanitären Anlagen, sprich unseren Toiletten: Die Nutzung ist “mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder möglich” (Pressemitteilung des Kreises Bad Segeberg). Was das konkret nun bedeuten soll? Sie müssen, wenn wir die Landesverordnung richtig verstehen, einzeln betreten werden, mit Ausnahme den Mitgliedern “eines Hausstands”. Sol heißen, wer zusammenwohnt, darf zusammen auf die Toiletten. Und heißt aber auch, es muss eine Aufsicht da sein, die das auch prüft. Was für Hygienekonzepte nun? Das heißt, dass regelmäßige Desinfektionen gemacht werden müssen. Regelmäßig heißt hier: Alles, worauf man sitzt, liegt oder Barfuß geht, soll täglich gereinigt und desinfiziert werden. Griffflächen, als alles, was man im Bad normalerweise anfasst, muss in “möglichst kurzen Intervallen” desinfiziert werden. Heißt wahrscheinlich einmal die Stunde alle Handläufe, Türen, Griffe und ähnliches besprühen und abwischen. Am Eingang muss eine Händedesinfektion da sein. Dies muss außerdem durch Schilder für alles Badegäste gut sichtbar gemacht werden. Nach Möglichkeit sind nur Freiluftduschen zu verwenden. Da haben wir ausnahmenweise mal Glück. Nach dem Baden soll zuhause geduscht werden.
Wie sieht es mit dem Badewasser und der Ansteckungsgefahr aus? Da s Umweltbundesamt hat am 12. März gesagt, dass von “normgerecht gereinigtem und desinfiziertem Badewasser” keine Gefahr ausgeht, dass sich jemand durch das Wasser ansteckt. Hier reicht es also aus, dass wir, wie immer, regelmäßige Messungen machen und das Chlor einstellen. Von speziellen Messungen mit anderen Geräten ist nicht die Rede.
Wie sieht es mit den Ein- und Ausgängen aus? Durch unseren Eingang darf nur reingegangen werden und es muss eine zusätzliche Tür geöffnet werden, durch die nur rausgegangen werden darf. Am Eingang müssen die bekannten Abstandsmarkierungen angebracht werden. Die Türen sollen ständig offenbleiben, damit die nicht angefasst werden müssen. Mundschutz muss vom Eingang bis zum Umkleiden getragen werden. Alle Besucher müssen mit Namen erfasst werden. Wer das nicht will, darf nicht rein. Jeder muss einen individuellen Schreiber nehmen oder wir müssen die benutzten desinfizieren. Kinder dürfen nicht alleine ins Freibad, nur in Begleitung ihrer Eltern!
Unser Kiosk: Die Tische vor dem Kiosk müssen weggenommen werden, damit sich keine Grüppchen bilden. Gemeinsam am Tisch sitzen? Fehlanzeige. Allgemein sollen sich nicht mehr als 3 Personen auf 20 Quadratmeter aufhalten. Das sind 4 mal 5 Meter. Ob der Kiosk überhaupt öffnen darf, ist noch unklar.
Das alles ist nun wie es heißt “durch den Betreiber zu kontrollieren. Das bedeutet konkret, dass wir Aufsichten haben müssen, die das kontrollieren und durchsetzen. Was heißt “durchsetzen”? Das bedeutet, dass die, die das nicht einhalten, verwarnt werden. Und dass sie, wenn das nochmal passiert, des Bades verwiesen (also rausgeworfen) werden. Entweder sie gehen freiwillig oder die Aufsicht ruft die Polizei und die setzt das dann durch.
Wie kann man das alles nun bewerkstelligen? Unsere Einschätzung in Absprache mit unserem Bürgermeister ist, dass zusätzlich zur vorhandenen Badeaufsicht mindestens zwei weitere Personen nötig sind, um den Betrieb wie beschrieben durchzuführen. Die Gemeinde hat keine finanziellen Mittel, um die Aufsichten einzustellen.
Die Gemeindevertretung hat hierzu in der Sitzung vom 16.06.2020 auch Stellung genommen: “Wie bereits im Bericht des Bürgermeisters erwähnt, gibt es erhebliche Hürden beim Betrieb des Freibades. Derzeit kann die Gemeinde keinen sicheren Betrieb gewährleisten, so dass das Freibad geschlossen bleiben muss. Erst wenn es weitere Lockerungen geben sollte, ist eine Öffnung denkbar. Dabei wären aber weiter Einschränkungen hinzunehmen.” (siehe Sitzungsniederschrift im Sitzungskalender, TOP 9). Der Förderverein hat nicht das Personal, um die Kontrollen und die Hygienemaßnahme während dieser Saison umzusetzen und sicherzustellen.

Der Vorstand